Hydrogeologische Gutachten

Dem Thema Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Gelände und ein Abkoppeln von Abwässern von der öffentlichen Kanalisation kommt immer größere Bedeutung zu. Grund dafür sind zum einen die begrenzten Kapazitäten der öffentlichen Kanäle, zum anderen der ökologische und der ökonomische Gesichtspunkt. In Versickerungsgutachten werden die Ergebnisse von Versickerungsversuchen dargestellt, die Bodendurchlässigkeiten werden berechnet und die Möglichkeiten einer eventuellen Versickerungsanlage werden vorgestellt.

Der § 51 a LWG NRW fordert ,dass „Niederschlagswasser … ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah, direkt, ohne Vermischung mit Schmutzwasser … über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern die ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit möglich ist.“

Daher sind in jedem Fall die Entwässerungsverfahren mit Nieder-schlagswasserversickerung oder einer ortsnahen Regenwassereinleitung in ein Gewässer zu prüfen.

Hydrogeologische Gutachten

  • Grundwassererkundung und -untersuchung und -monitoring
  • Geohydraulische Versuche (Pumpversuche, etc.)